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Info an Hundehalter

Information an alle Hundehalter

9/7/11

Zum 1. September 2011 ist das "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" in Kraft getreten.

Dieses Gesetz bestimmt u.a., dass jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund vom Tierarzt dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Microchip) kennzeichnen zu lassen.
Weiterhin schreibt das Gesetz den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden vor.

Die Hunderasse, Kennzeichnung mit Microchip und der Abschluss der Versicherung sind bei der Verwaltung mit Anmeldung des Hundes im Steuer- oder Ordnungsamt nachzuweisen.

Dem, der bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund hält, wird für die Nachweise der Hunderasse, Kennzeichnung und des Versicherungsabschlusses eine Frist von sechs Monaten, also bis zum 29.02.2012, eingeräumt.
Während dieser Zeit sind die entsprechenden Unterlagen unaufgefordert im Steuer- oder Ordnungsamt der Verwaltung vorzulegen.

Der Code des Microchips wird im Impfausweis des Tieres eingetragen. Bei Anmeldung des Hundes oder als Nachweis bei der Anzeige sind der Impfausweis sowie der Versicherungs-vertrag im Original oder Kopie vorzulegen.