Kirchenaustritt in Thüringen
3/16/10
Seit dem 01.03.2009 ist für den Kirchenaustritt in Thüringen nicht mehr das Amtsgericht sondern das Standesamt zuständig. Die Erklärung über den Austritt wird beim Wohnsitzstandesamt abgegeben. Somit ist für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz" das Standesamt in Ilfeld zuständig. Die Gebühren für den Austritt betragen 30,00 €. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zoch, Tel. 036331/373-42.