Skip to content

Die elektronische Lohnsteuerkarte

10/20/10

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr durch die Meldebehörden ausgestellt und versandt.

Die Lohnsteuerkarte wird im Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Alle vom Arbeitgeber benötigten Daten und Informationen, um die Lohnsteuer berechnen zu können, wie beispielsweise Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Religionszugehörigkeit, waren auf der Lohnsteuerkarte hinterlegt. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ElStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Durch dieses neue Verfahren ist die Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

Was ändert sich für den Arbeitnehmer ?

  • Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit
  • darauf enthaltene Eintragungen (Steuerklasse, Freibeträge etc.) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zu Grunde gelegt
  • Veränderungen zu Gunsten des Steuerpflichtigen, wie beispielsweise Abweichungen bei der Steuerklasse, Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder, müssen angepasst werden (beim Finanzamt angeben)

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt ?

  • Finanzamt stellt Ersatzbescheinigung aus
  • Ausnahme: ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, dort kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich versichert, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt

Wer ist zuständig für Änderungen/Eintragungen ?

  • Änderungen, welche noch Gültigkeit im Jahr 2010 erlangen sollen, können noch im Einwohnermeldeamt erfolgen
  • alle Änderungen der Lohnsteuerdaten (Steuerklasse, Freibeträg etc.), welche ab 01.01.2011 Gültigkeit erlangen sollen, werden im Finanzamt eingetragen

Welche Vorteile bietet das neue Verfahren ?

  • Beschleunigung des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt
  • weniger Behördengänge durch alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderung von Lohnsteuerdaten (Steuerklasse, Freibeträge etc.)
  • Verlust nicht möglich und keine Kosten für mögliche Ersatzlohnsteuerkarten