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Bestimmung des Wahltermins

Bestimmung des Wahltermins für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in und der Gemeinderatsmitglieder der neu gebildeten Gemeinde Harztor im Jahr 2012

1/19/12

Das Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, hat mit Bescheid vom 17.01.2012 den Wahltermin für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in und der Gemeinderatsmitglieder der neu gebildeten Gemeinde Harztor für Sonntag, den 22. April 2012, bestimmt.

Eine gegebenenfalls erforderliche Stichwahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in findet am Sonntag, d. 06. Mai 2012, statt.

 

Der Landtag hat mit dem Zweiten Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 die Auflösung der Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen beschlossen.

Aus den vorgenannten Gemeinden wurde zum 01.01.2012 eine Landgemeinde gebildet, welche den Namen Harztor führt.

Für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in und der Gemeinderatsmitglieder der neu gebildeten Gemeinde Harztor muss durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Wahltermin bestimmt werden.

Aufgrund der am 22. April 2012 stattfindenden Landratswahl ist es sinnvoll, die Neuwahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in und der Gemeinderatsmitglieder der neu gebildeten Gemeinde Harztor einheitlich mit dieser zu terminieren.