Widerspruch Datenübermittlung Melderegister
Widerspruch gegen die Datenübermittlung - Melderegisterauskunft
9/13/11
Bekanntmachung
Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 32 Abs. 2 und 4 Thüringer Meldegesetz (ThürMeldG)
Gemäß § 32 Abs. 2 des Thüringer Meldegesetzes übermitteln die Meldebehörden Mitgliedern von parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und anderen Medien auf deren Ersuchen eine Melderegisterauskunft zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren. Altersjubilare sind Einwohner, die den 65. oder einer späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
Folgende Daten werden übermittelt:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift,
4. Tag und Art des Jubiläums.
Diese Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 32 Abs. 4 ThürMeldG widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“, Ilfeld, Ilgerstraße 23, zu erklären.
Mit Erklärung des Widerspruchs wird eine Übermittlungssperre eingerichtet.
Ilfeld, 12.09.2011
Ihre Meldebehörde