Skip to content

Widerspruch Datenübermittlung Melderegister

Widerspruch gegen die Datenübermittlung - Melderegisterauskunft

9/13/11

Bekanntmachung

Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß § 32 Abs. 2 und 4 Thüringer Meldegesetz (ThürMeldG)

Gemäß § 32 Abs. 2 des Thüringer Meldegesetzes übermitteln die Meldebehörden Mitgliedern von parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und anderen Medien auf deren Ersuchen eine Melderegisterauskunft zur Ehrung von Alter- und Ehejubilaren. Altersjubilare sind Einwohner, die den 65. oder einer späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die Goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.

Folgende Daten werden übermittelt:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift,
4. Tag und Art des Jubiläums.

Diese Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 32 Abs. 4 ThürMeldG widersprochen haben.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hohnstein/Südharz“, Ilfeld, Ilgerstraße 23, zu erklären.

Mit Erklärung des Widerspruchs wird eine Übermittlungssperre eingerichtet.

Ilfeld, 12.09.2011


Ihre Meldebehörde