Ich möchte "einen Hund an-/ abmelden"
Information
Die Erhebung der Hundesteuer begründet sich auf die gemeindlichen Satzungen. In Ihnen werden neben den rechten und Pflichten der Hundehalter auch eventuelle Steuervergünstigungen geregelt.
Nach Anmeldung des Hundes erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke. Die Nummer dieser Steuermarke wird im Amt registriert. Sollte Ihr Hund einmal entlaufen, können wir anhand der Marke den Halter feststellen und entsprechend informieren.
Formular
Sie können das Formular zur An- bzw. Abmeldung als PDF hier herunterladen.