Ich möchte "Nachwuchs anmelden"
Was ist bei der Geburt eines Kindes zu tun?
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
Für die VG-Hohnstein/Südharz ist das:
Verwaltungsgemeinschaft
Standesamt
Ilgerstraße 23
99768 Ilfeld
Sofern es sich um eine Totgeburt handelt, ist diese spätestens am nächsten Werktag anzumelden.
Mitzubringen sind:
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:
- Bescheinigung der Hebamme, des Arztes oder einer anderen Person die bei der Geburt dabei wart
- Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden unterschrieben)
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. des Anzeigenden
- Familienstammbuch oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
bei einem Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist:
- Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Anzeigenden
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde der Mutter (wenn ledig) oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Auflösungsvermerk (wenn Mutter geschieden
oder verwitwet) oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte) - Heiratsurkunde der Eltern
Eine freiwillige Angabe sind evtl. akademische Grade der Eltern, die allerdings, sofern die Eintragung gewünscht wird, nachzuweisen sind (Nachweis bereits im Familienbuch vorhanden oder Diplomurkunde etc. mit vorlegen). Urkunden sind jeweils im Original und ausländische Urkunden außerdem mit einer Übersetzung vorzulegen.
Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf:
- Vaterschaftsanerkennung
- Namenserteilungen
stehen die Standesbeamten gern zur Verfügung.