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Geschichte der Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz"

Im Zuge der Gebietsreform im Freistaat Thüringen entstand am 1. Juli 1994 die Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz", damals mit 9 Gemeinden, von denen noch die Gemeinden Buchholz, Harzungen, Herrmannsacker, Ilfeld, Neustadt und Niedersachswerfen mit einer Fläche von 11.120 ha und 8240 Einwohnern zur Verwaltungsgemeinschaft gehören.

Die Gemeinden haben als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten, Finanz- und Planungshoheit selbst zu entscheiden. Die zur Vorbereitung und Durchführung der gemeindlichen Beschlüsse erforderlichen Verwaltungsarbeiten werden für alle Gemeinden zentral in der Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz" abgewickelt.

Insoweit ist die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Behörde der jeweiligen Gemeinde und an die Weisungen der Bürgermeister gebunden. Sie nimmt darüber hinaus in eigener Zuständigkeit grundsätzlich alle Angelegenheiten ihrer Gemeinden wahr, welche ihnen der Staat zur Erledigung in seinem Auftrag überträgt (übertragener Weisungskreis).

Hierzu gehören zum Beispiel die Aufgaben des Standesamtes, der Meldebehörde, der Pass- und Ausweisbehörde, Lohnsteuerkarten, Wahl, soziale Belange usw..
 
Seit April 2005 arbeitet für das Verwaltungsgebiet als Kontaktbereichsbeamter
Polizeihauptmeister Hans-Jürgen Fricke.

Er ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
(0 36 31) 96 21 23 oder
(03 63 31) 3 29 86

Sprechzeiten:
Dienstag, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag, 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft "Hohnstein/Südharz"
Ilgerstraße 23
99768 Ilfeld
Tel. 03 63 31/3 73-0
Fax: 03 63 31/3 73-12
e-mail: service@vg-hohnstein.de